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allgemeine geschäftsbedingungen
KÜNSTLERISCHE UND TECHNISCHE VEREINBARUNG
Der zuständige Fotograf für Ihre Hochzeit fotografiert mit neuestem technischen Equipment und hat immer eine Ersatzkammera dabei. Dein Tag X hat sich der natürlichen Fotografie und Farbwiedergabe mit lichtstarken Objektiven verschrieben. Wir verwenden daher kein Blitzlicht das die Feierlichkeit stören könnte und die Farben überbelichtet. Es kann dadurch ein Bildrauschen entstehen (grieseln) und Unschärfen. Sollten Sie das nicht wünschen teilen Sie uns das bitte eindeutig vor Ihrem Termin mit. Achten Sie darauf das an Ihrer Feierlichkeit immer ein Grundbeleuchtung zur Fokussierung der Kamerasysteme vorhanden ist.
HAFTUNGSAUSSCHUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Dein Tag X (des Fotografen) ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/der Fotograf/in aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb max. 10 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf dem/der Fotograf/in. Der/ Die Fotograf/in bemüht sich jedoch in diesem Fall einen qualifizierten Ersatzfotografen aus unserer anliegenden Agentur X-mediapoint zu stellen der die gleiche Arbeitsphilosophie teilt.
Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der/ die Fotograf/in auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
URHEBERRECHT UND MODEL RELEASE
Das Urheberrecht am Material, welches Gegenstand dieses Vertrags ist, liegt zu jeder Zeit, einzig und allein bei dem/der Fotograf/in und nichts in diesem Vertrag lässt darauf schließen, dass der/die Fotograf/in die Rechte am produzierten Material nicht besitzt. Keine andere Person, inklusive des Kunden, besitzt die Urheberrechte am produzierten Material. Ohne vom oben genannten abzuweichen, erlaubt der/die Fotograf/in dem Kunden hiermit, das Material für private und nicht- kommerzielle Zwecke zu nutzen, wie im folgenden aufgezählt:
- Der Kunde darf das Material für Familie und Freunde vervielfältigen, ausdrucken und kopieren
- Der Kunde darf das Material im Internet auf seinen persönlichen, nicht- kommerziellen Seiten veröffentlichen, vorausgesetzt der/die Fotograf/in wird zu jeder Zeit als Urheber des Materials genannt.
- Dem Kunden ist es nicht erlaubt, das Material einer dritten Partei (außer der oben genannten) bereitzustellen, zu verkaufen oder zu verteilen ohne der ausdrücklichen, schriftlichen Erlaubnis der Fotografen.
- Der/Die Fotograf/in behalten sich das Recht vor, gegen jede Verformung, Verfälschung und Änderung an dem produzierten Material vorzugehen, da dies dem Ruf der Fotografen schaden wird oder kann.
Dein Tag X ist nicht berechtigt Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen. Mit Vertragsunterzeichnung ist das Brautpaar damit einverstanden, dass das produzierte Material und Gegenstands dieses Vertrags, auf der Website des Fotografen nicht veröffentlicht und für jegliche Form von Eigenwerbung (z.B. Alben, firmeneigene Website/Blog, Social Media, Hochzeitsportale/Blogs, gedruckte Magazine) für Dein Tag X genutzt wird.
EXKLUSIVRECHT
Der/Die Fotograf/in muss der einzige professionelle Fotograf/in am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.